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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Informations Service Express - im folgenden i.s.e genannt - gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die i.s.e dem Auftraggeber gegenüber erbringt. In Ergänzung der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von i.s.e gelten die Allgemeinen Bedingungen für Dienstleistungen in der Informationsverarbeitung, herausgegeben vom Fachverband der Unternehmensberatung und Datenverarbeitung, Wirtschaftskammer Österreich, in der aktuellen Fassung. Änderungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch i.s.e. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von i.s.e mit einer angemessenen Kündigungsfrist geändert werden. Sollte der Vertragspartner nicht binnen zwei Wochen schriftlich widersprechen, gelten die Änderungen. 
  4. Rechtsnachfolger der i.s.e-Vertragspartner sind ebenfalls an die Pflichten aus Verträgen, die auf Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, gebunden.
  5. Gerichtsstand ist das für i.s.e zuständige Gericht. 
  6. Es gilt österreichisches Recht, insbesondere zwischen Vollkaufleuten anzuwendende gesetzliche Bestimmungen.
  7. Zum Abschluss von allfälligen Zusatzvereinbarungen gilt ausschließlich Schriftform als vereinbart. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen haben keine Wirksamkeit; von der Erfordernis der Schriftform kann daher auch nicht durch mündliche Vereinbarung abgegangen werden.
  8. Mitteilungen in elektronischer Form haben die gleiche Rechtsgültigkeit wie Mitteilungen in schriftlicher Form. 
  9. i.s.e darf zur Vertragserfüllung notwendige Leistungen an Subunternehmer vergeben. 
  10. i.s.e kann den Vertragspartner für alle Folgen und Nachteile haftbar machen, welche durch rechtswidrige oder missbräuchliche Verwendung von i.s.e-Dienstleistungen entstehen. 
  11. Kostenlose Dienstleistungen von i.s.e können von i.s.e jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden, ohne dass sich daraus Ansprüche seitens der Vertragspartner an i.s.e ergeben. 

Dienstleistungen

  1. i.s.e ist Informationsvermittler (Infobroker). Für Rechercheaufträge, ob als Report, Spezialrecherche oder sonstige Informationsvermittlung aufbereitet, greift i.s.e auf externe Informationsquellen zu. Alle Recherchen werden mit der gebotenen Sorgfalt und dem maximal erreichbaren Aktualitätsstand (in Bezug auf die Aktualität der verwendeten Datenbanken und sonstigen Quellen) auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers durchgeführt. Für Mängel, verursacht durch Dritte, etwa die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der extern ermittelten Informationen, übernimmt i.s.e keine Gewähr. 
  2. Die Nutzung der Ergebnisse aus den Recherchen (Information-Broking) durch Dritte oder entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen bedarf der schriftlichen Zustimmung von i.s.e. Grundsätzlich sind alle Dienste nur für den Eigenbedarf des Kunden bestimmt. Alle Urheberrechte an den einzelnen Informationen und Diensten bleiben vorbehalten.
  3. Jede Veränderung der vereinbarten Leistung ist eine Vertragsänderung und bedarf der Schriftlichkeit und somit auch Unterschriftlichkeit. Die bereits von i.s.e erbrachte Leistung ist vom Auftraggeber abzugelten.
  4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und unentgeltlich, auch wenn es später zu keiner Auftragserteilung kommt. 
  5. Ein für eine Rechercheübersicht (Vorrecherche) bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieser Übersicht ein detaillierter, vertiefender Rechercheauftrag erteilt wird. 

Vertragsabschluss

  1. Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Leistungs- oder Informationsvermittlungsvertrag (Anbot), in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote von i.s.e sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag bei i.s.e ab dem Moment gebunden, ab dem er den Auftrag im Offert bestätigt und an i.s.e per e-mail, Fax oder auf dem Postweg weitergeleitet hat. 
  2. Den Rücktritt von einem Vertrag halten wir uns für den Fall vor, wenn beim Auftraggeber eine wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt oder wir nachträglich davon Kenntnis erhalten und der Besteller zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.

Leistung und Honorar

  1. Wenn nicht anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von i.s.e für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Alle i.s.e erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) werden dem Kunden nach Rücksprache in Rechnung gestellt. 
  2. Kostenvoranschläge für Aufträge der Informationsvermittlung werden von i.s.e nach bestem Fachwissen erstellt und enthalten die Berechnung der mutmaßlichen Kosten eines Werkes, bestehend aus Arbeits- und Materialkosten sowie Sachaufwand. Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich; unvermeidliche und geringfügige Kostenüberschreitungen dürfen verrechnet werden. Darüber hinausgehende beträchtliche Überschreitungen (von mehr als 20 %) müssen hingegen dem Auftraggeber unverzüglich bekannt gegeben und von ihm schriftlich genehmigt werden. 
  3. Die Leistungserfüllung der Firma i.s.e erfolgt durch Übermittlung der recherchierten Informationen an den Kunden. Die Übermittlung erfolgt je nach Wunsch elektronisch oder auf dem Postweg. 
  4. Der Entgelt-Anspruch des Auftragnehmers für Recherchen entsteht auch dann, wenn die Auftragsrecherche nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Quellen keine ausreichenden Zielinformationen erbringt.

Preise und Zahlung

  1. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. 
  2. Ebenso entsprechen alle von uns genannten Preise der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls drei Monate gültig. Sollten sich die Honorarkosten der Branche oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Fremdarbeiten, Datenbankengebühren etc. verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder ermäßigt. 
  3. Der Käufer/Werkbesteller verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss. Als Zahlungsfrist räumen wir 14 Tage nach Erbringung des jeweiligen Werkes (Rechercheübersicht, Tiefenrecherche oder Exklusivauftrag) ab Rechnungsausgang ein. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto von i.s.e. 
  4. i.s.e behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug nach schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. i.s.e behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug daraus resultierende Kosten sowie Verzugszinsen bis zur Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. 
  5. Die gegenseitige Aufrechnung offener Forderungen gegenüber i.s.e unter Einbehaltung von an i.s.e zu leistende Zahlungen ist nicht zulässig.

Termine

  1. i.s.e ist immer bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er i.s.e eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von i.s.e. 
  2. Verzögerungen durch den Auftraggeber, im Falle dass Beginn oder Fortsetzung eines Auftrages von (Zwischen-)Entscheidungen oder Anweisungen des Auftraggebers abhängen, entbinden i.s.e jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

  3. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt, technische Nicht-Verfügbarkeit der Leistungen von Informations-Zulieferern oder Datenbanken und Telekommunikationsdienstleistern räumt sich i.s.e Verzögerungen in der Bearbeitungszeit ein und trägt keine Haftung oder Ausfallentschädigung. 

Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch i.s.e schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch i.s.e zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von i.s.e beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt i.s.e keinerlei Haftung. 

Haftung

i.s.e wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der urheberrechtlichen Vorschriften, ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung für Folgeschäden, einschließlich solcher, die sich aus Auswertung, Interpretation und Ableitung von Rechercheergebnissen ergeben, wird ausgeschlossen.

Wien, am 10.11.2016

 

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