Der Informationsvermittler soll:
- dem guten Ruf professioneller Informationsvermittlung gerecht werden,
- nur Dienstleistungen oder Fachgebiete anbieten, die er selbst abdecken kann,
- die Angelegenheiten des Kunden mit Vertraulichkeit behandeln,
- Informationen, die er über oder durch den Kunden erhalten hat, nicht
mißbrauchen,
- dem Kunden die Kriterien für eine durchgeführte Recherche darlegen.
- Geschäftsbedingungen und Preise bzw. Honorare sollen vollständig
und rechtzeitig bekannt gemacht werden.
- Über die Aufträge und Auftragsbesprechungen erfolgt eine Aufzeichnung.
Der Informationsvermittler haftet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
und der Haftungsausschlüsse benutzter Quellen.
Der Informationsvermittler darf im Rahmen nationaler Gesetze Werbung betreiben.