Verhaltens- und Ehrenkodex für
Informationsvermittlerausgearbeitet von der DGI e.V. (Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis e.V.)

Der Informationsvermittler soll:
- dem guten Ruf professioneller Informationsvermittlung gerecht werden,
- nur Dienstleistungen oder Fachgebiete anbieten, die er selbst abdecken kann,
- die Angelegenheiten des Kunden mit Vertraulichkeit behandeln,
- Informationen, die er über oder durch den Kunden erhalten hat, nicht mißbrauchen,
- dem Kunden die Kriterien für eine durchgeführte Recherche darlegen.
- Geschäftsbedingungen und Preise bzw. Honorare sollen vollständig und rechtzeitig bekannt   gemacht werden.
- Über die Aufträge und Auftragsbesprechungen erfolgt eine Aufzeichnung.

Der Informationsvermittler haftet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und der Haftungsausschlüsse benutzter Quellen.
Der Informationsvermittler darf im Rahmen nationaler Gesetze Werbung betreiben.