Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Informations Service
Express - im folgenden i.s.e genannt - gelten für alle Dienstleistungen
und Lieferungen, die i.s.e dem Auftraggeber gegenüber erbringt. In
Ergänzung der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von
i.s.e gelten die Allgemeinen Bedingungen für Dienstleistungen in der
Informationsverarbeitung, herausgegeben vom Fachverband der Unternehmensberatung
und Datenverarbeitung, Wirtschaftskammer Österreich, in der aktuellen
Fassung. Änderungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch i.s.e. Sie gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf
Bezug genommen wird.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt
dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer
Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung
ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten
kommt, zu ersetzen.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von i.s.e mit einer
angemessenen Kündigungsfrist geändert werden. Sollte der Vertragspartner
nicht binnen zwei Wochen schriftlich widersprechen, gelten die Änderungen.
- Rechtsnachfolger der i.s.e-Vertragspartner sind ebenfalls an die Pflichten
aus Verträgen, die auf Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen
geschlossen wurden, gebunden.
- Gerichtsstand ist das für i.s.e zuständige Gericht.
- Es gilt österreichisches Recht, insbesondere zwischen Vollkaufleuten
anzuwendende gesetzliche Bestimmungen.
- Zum Abschluss von allfälligen Zusatzvereinbarungen gilt ausschließlich
Schriftform als vereinbart. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen
haben keine Wirksamkeit; von der Erfordernis der Schriftform kann daher
auch nicht durch mündliche Vereinbarung abgegangen werden.
- Mitteilungen in elektronischer Form haben die gleiche Rechtsgültigkeit
wie Mitteilungen in schriftlicher Form.
- i.s.e darf zur Vertragserfüllung notwendige Leistungen an Subunternehmer
vergeben.
- i.s.e kann den Vertragspartner für alle Folgen und Nachteile haftbar
machen, welche durch rechtswidrige oder missbräuchliche Verwendung
von i.s.e-Dienstleistungen entstehen.
- Kostenlose Dienstleistungen von i.s.e können von i.s.e jederzeit
und ohne Vorankündigung eingestellt werden, ohne dass sich daraus Ansprüche
seitens der Vertragspartner an i.s.e ergeben.
Dienstleistungen
- i.s.e ist Informationsvermittler (Infobroker). Für Rechercheaufträge,
ob als Report, Spezialrecherche oder sonstige Informationsvermittlung aufbereitet,
greift i.s.e auf externe Informationsquellen zu. Alle Recherchen werden
mit der gebotenen Sorgfalt und dem maximal erreichbaren Aktualitätsstand
(in Bezug auf die Aktualität der verwendeten Datenbanken und sonstigen
Quellen) auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers durchgeführt.
Für Mängel, verursacht durch Dritte, etwa die Aktualität,
Vollständigkeit oder Richtigkeit der extern ermittelten Informationen,
übernimmt i.s.e keine Gewähr.
- Die Nutzung der Ergebnisse aus den Recherchen (Information-Broking) durch
Dritte oder entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen bedarf der schriftlichen
Zustimmung von i.s.e. Grundsätzlich sind alle Dienste nur für
den Eigenbedarf des Kunden bestimmt. Alle Urheberrechte an den einzelnen
Informationen und Diensten bleiben vorbehalten.
- Jede Veränderung der vereinbarten Leistung ist eine Vertragsänderung
und bedarf der Schriftlichkeit und somit auch Unterschriftlichkeit. Die
bereits von i.s.e erbrachte Leistung ist vom Auftraggeber abzugelten.
- Kostenvoranschläge sind unverbindlich und unentgeltlich, auch wenn
es später zu keiner Auftragserteilung kommt.
- Ein für eine Rechercheübersicht (Vorrecherche) bezahltes Entgelt
wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieser Übersicht ein detaillierter,
vertiefender Rechercheauftrag erteilt wird.
- Die Produkte "i.s.e abstracts" aus dem Bereich Managementliteratur
sind geistiges Eigentum der Firma Informations Service Express. Jede Vervielfältigung
und Veröffentlichung sowie jede Weitergabe an Dritte, bedarf der ausdrücklichen
Zustimmung von i.s.e.
Vertragsabschluss
- Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Leistungs- oder
Informationsvermittlungsvertrag (Anbot), in dem alle vereinbarten Dienstleistungen
(Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote
von i.s.e sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag bei i.s.e ab
dem Moment gebunden, ab dem er den Auftrag im Offert bestätigt und
an i.s.e per e-mail, Fax oder auf dem Postweg weitergeleitet hat.
- Den Rücktritt von einem Vertrag halten wir uns für den Fall
vor, wenn beim Auftraggeber eine wesentliche Vermögensverschlechterung
eintritt oder wir nachträglich davon Kenntnis erhalten und der Besteller
zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
Leistung und Honorar
- Wenn nicht anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von i.s.e
für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Alle i.s.e
erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb
hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten
oder Reisen) werden dem Kunden nach Rücksprache in Rechnung gestellt.
- Kostenvoranschläge für Aufträge der Informationsvermittlung
werden von i.s.e nach bestem Fachwissen erstellt und enthalten die Berechnung
der mutmaßlichen Kosten eines Werkes, bestehend aus Arbeits- und Materialkosten
sowie Sachaufwand. Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich; unvermeidliche
und geringfügige Kostenüberschreitungen dürfen verrechnet
werden. Darüber hinausgehende beträchtliche Überschreitungen
(von mehr als 20 %) müssen hingegen dem Auftraggeber unverzüglich
bekannt gegeben und von ihm schriftlich genehmigt werden.
- Die Leistungserfüllung der Firma i.s.e erfolgt durch Übermittlung
der recherchierten Informationen an den Kunden. Die Übermittlung erfolgt
je nach Wunsch elektronisch oder auf dem Postweg.
- Der Entgelt-Anspruch des Auftragnehmers für Recherchen entsteht auch
dann, wenn die Auftragsrecherche nach Ausschöpfung der zur Verfügung
stehenden Quellen keine ausreichenden Zielinformationen erbringt.
Preise und Zahlung
- Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich
vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle
wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
- Ebenso entsprechen alle von uns genannten Preise der aktuellen Kalkulationssituation
und sind jedenfalls drei Monate gültig. Sollten sich die Honorarkosten
der Branche oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene
für Materialien, Energie, Fremdarbeiten, Datenbankengebühren etc.
verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder ermäßigt.
- Der Käufer/Werkbesteller verpflichtet sich zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss. Als Zahlungsfrist
räumen wir 14 Tage nach Erbringung des jeweiligen Werkes (Rechercheübersicht,
Tiefenrecherche oder Exklusivauftrag) ab Rechnungsausgang ein. Die Zahlung
erfolgt durch Überweisung auf das Konto von i.s.e.
- i.s.e behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug nach schriftlicher
Verständigung an den Vertragspartner Dienstleistungen bis zur vollständigen
Bezahlung auszusetzen. i.s.e behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug
daraus resultierende Kosten sowie Verzugszinsen bis zur Höhe von 6%
über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank
zu verrechnen.
- Die gegenseitige Aufrechnung offener Forderungen gegenüber i.s.e
unter Einbehaltung von an i.s.e zu leistende Zahlungen ist nicht zulässig.
Termine
- i.s.e ist immer bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die
Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur
Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er i.s.e eine
Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Eine Verpflichtung zur
Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit von i.s.e.
- Verzögerungen durch den Auftraggeber, im Falle dass Beginn oder Fortsetzung
eines Auftrages von (Zwischen-)Entscheidungen oder Anweisungen des Auftraggebers
abhängen, entbinden i.s.e jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten
Liefertermins.
- Für Verzögerungen durch höhere Gewalt, technische Nicht-Verfügbarkeit
der Leistungen von Informations-Zulieferern oder Datenbanken und Telekommunikationsdienstleistern
räumt sich i.s.e Verzögerungen in der Bearbeitungszeit ein und
trägt keine Haftung oder Ausfallentschädigung.
Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach
Leistung durch i.s.e schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das
Recht auf Verbesserung der Leistung durch i.s.e zu. Schadenersatzansprüche
des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter
oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen
unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit von i.s.e beruhen. Für die ihr zur
Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt i.s.e
keinerlei Haftung.
Haftung
i.s.e wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein
anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen. Für die Einhaltung
der gesetzlichen, insbesondere der urheberrechtlichen Vorschriften, ist
ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung für
Folgeschäden, einschließlich solcher, die sich aus Auswertung,
Interpretation und Ableitung von Rechercheergebnissen ergeben, wird ausgeschlossen.
Wien, am 10.02.1999